Steuermarke "Notopfer Berlin"
Notopfer Berlin war eine Zusatzabgabe zur Einkommensteuer und eine Steuermarke,
die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom Absender einer Postsendung in
der Zeit vom 1. Dezember 1948 bis zum 31. März 1956, zusätzlich zum normalen
Postporto, von einigen Ausnahmen abgesehen, verwendet werden musste.
Die Steuermarke über 2 Pfennig wurde von der Post und später Deutschen
Bundespost verkauft. Die Steuer beruhte zunächst auf dem vom Wirtschaftsrat des
Vereinigten Wirtschaftsgebietes erlassenen Gesetz zur Erhebung einer Abgabe
»Notopfer Berlin« im Vereinigten Wirtschaftsgebiet vom 8. November 1948, das
später mehrfach neu gefasst wurde. Es wurde durch das Berlinhilfegesetz ersetzt.
Diese zwei Pfennig sollten der durch die Berlin-Blockade in wirtschaftliche Not
geratenen West-Berliner Bevölkerung zugutekommen.
Die Postkarte vom 7. März 1954, von der der Ausschnitt ist, stammt aus meinem
Erinnerungsfundus. Das Foto habe ich aber aktuell zum Wochenthema angefertigt.